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Organisation der Abfallwirtschaft

Abfallbehörden sind in Sachsen gemäß § 19 SächsKrWBodSchG

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist besondere Abfall- und Bodenschutzbehörde, auch als technische Fachbehörde zur fachlichen Beratung und Unterstützung der obersten Abfall- und Bodenschutzbehörde.

Das Sächsische Oberbergamt ist an Stelle der allgemeinen Abfall- und Bodenschutzbehörden sachlich zuständig für den Vollzug abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften mit Ausnahme der §§ 49 bis 51 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung, soweit der Bergaufsicht unterliegende Betriebe und unterirdische Hohlräume betroffen sind.

Die konkreten Zuständigkeiten sind in der zugehörigen Zuständigkeitsverordnung des SMEKUL beschrieben (siehe SächsKrWBodSchZuVO).

Die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die nach § 3 Abs. 1 SächsKrWBodSchG gebildeten Abfallverbände sind - jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Abfälle insbesondere gemäß Maßgaben des § 9 KrWG getrennt zu sammeln:

  1. Bioabfälle
  2. Kunststoffabfälle
  3. Metallabfälle
  4. Papierabfälle
  5. Glas
  6. Textilabfälle
  7. Sperrmüll
  8. gefährliche Abfälle.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.

Durch die Zusammenschlüsse zu Abfallverbänden können die abfallwirtschaftlichen Aufgaben mit entscheidenden organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen wahrgenommen werden. Dies betrifft neben der regionalbezogenen Konzeption der Abfallwirtschaft, insbesondere die Ertüchtigung bestehender Anlagen und die Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen.

Das SächsKrWBodSchG weist den Abfallverbänden als Aufgabe zu, die Abfall­wirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle für das Verbandsgebiet zu erstellen sowie die Abfall­entsorgungsanlagen in diesem Gebiet zu errichten und zu betreiben.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Sachsen

Abbildung: Abfallverbände in Sachsen (Stand Januar 2014)  © LfULG
 

SMEKUL

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 66: Kreislaufwirtschaft

Dr. Erik Nowak

Telefon: 0351 5642-6600

E-Mail: Erik.Nowak@smekul.sachsen.de

LfULG

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Dr. Axel Zentner

Telefon: 0351 8928-4100

E-Mail: Axel.Zentner@smekul.sachsen.de

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