Kreislaufwirtschaftplan 2023
Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen
Fortschreibung 2023
Herausgeber
Staatsministerium für Energie, Klimachutz, Umwelt und Landwirtschaft
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Diese stellen die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung, die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung sowie erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung dar.
Mit der am 7. November 2023 durch die Sächsische Staatsregierung beschlossenen Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans als Kreislaufwirtschaftsplan wird der Fokus auf mehr Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gesetzt sowie das Prinzip der Standortnähe für die Restabfallbehandlung und die Verringerung von Abfallverbringungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verankert. Der Kreislaufwirtschaftsplan betrachtet den Zeitraum bis zum Jahr 2032.
Der Kreislaufwirtschaftsplan enthält folgende fachpolitischen Schwerpunkte:
Fortschreibung 2023
Staatsministerium für Energie, Klimachutz, Umwelt und Landwirtschaft
Fortschreibung 2016
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 66: Kreislaufwirtschaft
Dr. Erik Nowak
Telefon: 0351 5642-6600
E-Mail: Erik.Nowak@smekul.sachsen.de
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Dr. Axel Zentner
Telefon: 0351 8928-4100
E-Mail: axel.zentner@smekul.sachsen.de