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Kreislaufwirtschaftsplan

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Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Diese stellen die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung, die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung sowie erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung dar.

Mit der am 7. November 2023 durch die Sächsische Staatsregierung beschlossenen Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans als Kreislaufwirtschaftsplan wird der Fokus auf mehr Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gesetzt sowie das Prinzip der Standortnähe für die Restabfallbehandlung und die Verringerung von Abfallverbringungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verankert. Der Kreislaufwirtschaftsplan betrachtet den Zeitraum bis zum Jahr 2032.

Der Kreislaufwirtschaftsplan enthält folgende fachpolitischen Schwerpunkte:

  • Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung sollen verbessert werden.
  • Höherwertiges Recycling und der Einsatz von Rezyklaten sollen gefördert werden.
  • Der über Grenzen hinweg betriebene Import und Export von Abfällen soll im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auf ein Mindestmaß reduziert werden.
  • Die Menge und Qualität von getrennt erfassten Bioabfällen soll erhöht werden.
  • Mittel- und langfristig soll der Grundsatz der Nähe für die Restabfallbehandlung umgesetzt werden. Dadurch sollen Emissionen beim Transport vermindert und das energetische Potenzial der Abfälle soweit wie möglich im Freistaat Sachsen genutzt werden.
  • Die Deponiekapazitäten für sogenannte Abfälle zur Beseitigung sollen bedarfsgerecht genutzt und insbesondere für die in Sachsen anfallenden Abfälle entwickelt werden
  • Vermüllung und illegale Ablagerungen sollen besser vermieden werden.
  • Das Aufkommen an Restabfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe im Freistaat Sachsen soll ausgehend vom Jahr 2019 durch mehr Abfallvermeidung und durch eine optimierte Getrenntsammlung von Bioabfällen und Wertstoffen bis zum Jahr 2032 um 80.000 Tonnen reduziert werden.

Publikationen

Kreislaufwirtschaftplan 2023

Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen: Titelbild

Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen

Fortschreibung 2023

Herausgeber

Staatsministerium für Energie, Klimachutz, Umwelt und Landwirtschaft

Abfallwirtschaftsplan

Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen

Fortschreibung 2016

Herausgeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

Kontakt

SMEKUL

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 66: Kreislaufwirtschaft

Dr. Erik Nowak

Telefon: 0351 5642-6600

E-Mail: Erik.Nowak@smekul.sachsen.de

LfULG

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Dr. Axel Zentner

Telefon: 0351 8928-4100

E-Mail: axel.zentner@smekul.sachsen.de

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