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    In den vergangenen Jahren hat sich die Abfallwirtschaft in Richtung einer Wertstoff- und Rohstoffwirtschaft gewandelt. Während die Verwendung von Sekundärmaterialen seit vielen Jahren für die Primärherstellung von Stahl, Metallen, Glas oder Papier praktiziert wird, ist die Nutzung schwieriger, wenn die Materialien nicht sortenrein vorliegen oder als »Mischstoffströme« einer Sortierung und Aufbereitung unterliegen. Zu diesen Abfällen zählen beispielsweise die Restabfälle aus Haushalten.

    Aber auch hier sind die Zeiten vorbei, in denen die Siedlungsabfälle einfach unbehandelt auf Deponien abgelagert wurden. Der Energiewert einer Tonne Siedlungsabfall ist höher als der Heizwert der ostdeutschen Braunkohle. Die energetische Nutzung des Siedlungsabfalls trägt somit auch zur Einsparung fossiler Brennstoffe und zur Begrenzung des Ausstoßes von klimarelevantem Kohlendioxid bei.

    Der Umbau zu einer ressourcenoptimierten Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft ist bei weitem noch nicht abgeschlossen und wird maßgeblich von den gesetzlichen Vorgaben und angestrebten Verwertungsquoten bestimmt. Um die anfangs genannten Ziele zu erreichen, ist die Abfallwirtschaft mehr denn je gefordert. 

    Themen

    Rechtliche Grundlagen

    Zahlreiche Rechtsvorschriften sind bei der Entsorgung von Abfällen zu beachten: das Abfallrecht der Bundesrepublik ist auf der Ebene der Europäischen Union, auf der Bundes- und Länderebene sowie in den Satzungen der kommunalen Entsorgungsträgern geregelt.

    Organisation der Abfallwirtschaft

    Beschreibung der Zuständigkeiten der Abfallbehörden in Sachsen und deren abfallwirtschaftliche Aufgaben.

    Abfallwirtschaftsplan

    Die Landesabfallwirtschaft hat das Ziel, die Abfallwirtschaft verstärkt an den Leitlinien der Umweltverträglichkeit, der Schonung natürlicher Ressourcen, des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit auszurichten.

    Abfallvermeidung

    Die Abfallvermeidung steht vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung und Beseitigung in der Abfallhierarchie an oberster Stelle, denn »der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht«.

    Abfallarten

    © LfULG

    Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge, Batterien sowie Akkumulatoren, Mineralische Abfälle, Abfälle aus Gewerbe und Industrie, Bioabfälle und Klärschlämme, Gefährliche Abfälle

    Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

    Gefährlicher Abfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz überwachungspflichtig zu entsorgen. Der Nachweis der fachgerechten und vollständigen Entsorgung wird über das eANV behördlich vollzogen.

    Einstufung von Abfällen

    Der Umgang mit Abfällen bedarf einer besonderen Sorgfalt, da Abfälle vielfach gefahrenrelevante Eigenschaften aufweisen.

    Deponien und Entsorgungsanlagen

    © LfULG

    In Sachsen werden kaum noch Abfälle deponiert. Von ursprünglich fast 1000 Deponien und »Müllkippen« im Jahr 1990 stehen inzwischen für die Ablagerung der Siedlungsabfälle (Stand: 2012) noch 3 Deponien der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung.

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