Hauptinhalt

Abfallbehörden

Abfallbehörden sind in Sachsen gemäß § 19 SächsKrWBodSchG

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist besondere Abfall- und Bodenschutzbehörde, auch als technische Fachbehörde zur fachlichen Beratung und Unterstützung der obersten Abfall- und Bodenschutzbehörde.

Das Sächsische Oberbergamt ist an Stelle der allgemeinen Abfall- und Bodenschutzbehörden sachlich zuständig für den Vollzug abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften mit Ausnahme der §§ 49 bis 51 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung, soweit der Bergaufsicht unterliegende Betriebe und unterirdische Hohlräume betroffen sind.

Die konkreten Zuständigkeiten sind in der zugehörigen Zuständigkeitsverordnung des SMEKUL beschrieben (siehe SächsKrWBodSchZuVO).

 

Kontakt

SMEKUL

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 66: Kreislaufwirtschaft

Dr. Erik Nowak

Telefon: 0351 5642-6600

E-Mail: Erik.Nowak@smekul.sachsen.de

LfULG

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Kreislaufwirtschaft

Dr. Axel Zentner

Telefon: 0351 8928-4100

E-Mail: Axel.Zentner@smekul.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang