Abfallbehörden
Abfallbehörden sind in Sachsen gemäß § 19 SächsKrWBodSchG
- das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Abfallbehörde,
- die Landesdirektion Sachsen (LDS) als höhere Abfallbehörde,
- die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Abfallbehörden.
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist besondere Abfall- und Bodenschutzbehörde, auch als technische Fachbehörde zur fachlichen Beratung und Unterstützung der obersten Abfall- und Bodenschutzbehörde.
Das Sächsische Oberbergamt ist an Stelle der allgemeinen Abfall- und Bodenschutzbehörden sachlich zuständig für den Vollzug abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften mit Ausnahme der §§ 49 bis 51 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung, soweit der Bergaufsicht unterliegende Betriebe und unterirdische Hohlräume betroffen sind.
Die konkreten Zuständigkeiten sind in der zugehörigen Zuständigkeitsverordnung des SMEKUL beschrieben (siehe SächsKrWBodSchZuVO).
- Verwaltungsatlas Karte Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung
Kontakt
SMEKUL
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Referat 66: Kreislaufwirtschaft
Dr. Erik Nowak
Telefon: 0351 5642-6600
E-Mail: Erik.Nowak@smekul.sachsen.de
LfULG
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Dr. Axel Zentner
Telefon: 0351 8928-4100
E-Mail: Axel.Zentner@smekul.sachsen.de