Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Daher unterliegt der Umgang mit solchen Abfällen besonderen Regelungen und der Überwachung durch die zuständigen Behörden.
Zu den gefährlichen Abfällen gehören unter anderem Abfälle aus der Chemischen Industrie, Altöl und mineralische Abfälle, Klärschlämme und Filtermaterialien mit schädlichen Verunreinigungen, Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und – quantitativ im Freistaat Sachsen besonders relevant – Bau- und Abbruchabfälle.
Themen
- Begriffsbestimmung: Sonderabfall / Gefährliche Abfälle In Anpassung an die EU-Terminologie werden Abfälle heute in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unterteilt.
- Aufkommen und Entsorgung gefährlicher Abfälle im Freistaat Sachsen Die im Freistaat Sachsen erzeugte Abfallmenge liegt deutlich unter der Menge der hier entsorgten gefährlichen Abfälle, da ein großer Teil aus anderen Bundesländern und dem Ausland eingeführt wird.
- Überwachende Behörden im Freistaat Sachsen Für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind die Landkreise und Kreisfreien Städte verantwortlich. Zudem sind mehrere Landesbehörden für die verschiedenen anderen Aufgabenbereiche zuständig.