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Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Daher unterliegt der Umgang mit solchen Abfällen besonderen Regelungen und der Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Zu den gefährlichen Abfällen gehören unter anderem Abfälle aus der Chemischen Industrie, Altöl und mineralische Abfälle, Klärschlämme und Filtermaterialien mit schädlichen Verunreinigungen, Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und – quantitativ im Freistaat Sachsen besonders relevant – Bau- und Abbruchabfälle.

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