Klärschlamm
Klärschlamm fällt bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen an. Bevor der Klärschlamm entsorgt werden kann, ist in der Regel eine Behandlung z.B. mechanische Entwässerung oder Trocknung erforderlich.
Am 03.10.2017 trat die novellierte Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch, Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) in Kraft. Die Novelle verfolgte insbesondere das Ziel, die bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken und Phosphor (P) als ressourcenrelevanten Bestandteil des Klärschlamms umfassender als bisher in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.
Klärschlammanfall
Im Jahr 2023 betrug der Klärschlammanfall aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen insgesamt 68.4764 t Trockenmasse (TM) (siehe Abb. 1).
Die Daten basieren auf der statistischen Erhebung zum Klärschlammanfall kommunaler Klärschlämme auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (StLA). Die Ergebnisse der statistischen Erhebung werden jährlich in der Berichtsreihe „Entsorgung von Klärschlamm aus öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen“ veröffentlicht.
Klärschlammentsorgung
Für die Entsorgung von Klärschlamm stehen folgende Verwertungs- und Beseitigungswege zur Verfügung:
- Thermische Behandlung (Mitverbrennung, Monoverbrennung)
- Bodenbezogene, stoffliche Verwertung
- in der Landwirtschaft
- bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, z.B. Rekultivierung
- sonstige stoffliche Verwertung, z.B. Vererdung, Kompostierung, Vergärung
In Abhängigkeit vom Entsorgungsweg sind verschiedene rechtliche Regelungen zu beachten. Für die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen sind die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sowie die Vorgaben des Düngerechts, insbesondere die Düngeverordnung (DÜV) und Düngemittelverordnung (DüMV) von Bedeutung.
Die prozentuale Verteilung der Klärschlammentsorgung auf die genannten Verwertungs- und Beseitigungswege sowie die zeitliche Entwicklung der prozentualen Verteilung im Zeitraum 2017 bis 2023 zeigt Abbildung 2.
Der Anteil der thermischen Behandlung der Klärschlämme hat seit dem Jahr 2017 deutlich zugenommen. Die bodenbezogene Klärschlammverwertung nimmt seit dem Jahr 2017 an Bedeutung ab. Erstmals seit 4 Jahren kam es allerdings wieder zu einem Anstieg der Entsorgung von Klärschlamm in der Landwirtschaft, sowie zu einem Rückgang bei der sonstigen, stofflichen Verwertung. Ab dem 01.01.2032 ist die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen nur noch für Abwasserbehandlungsanlagen mit ≤ 50.000 EW genehmigt.
Über die Entsorgung des Klärschlamms wird im „Lagebericht zur kommunalen Abwasserbeseitigung und zur Klärschlammentsorgung im Freistaat Sachsen“ (Lagebericht) berichtet, der im Rahmen der EU-Berichterstattung alle zwei Jahre zu erstellen ist.
- Lagebericht 2022 Kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen
In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung am 03.10.2017 und der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans wurde der Statusbericht zur Klärschlammentsorgung 2020 für Sachsen erstellt. Der Bericht aktualisiert die Klärschlammkonzeption 2015 und soll den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung bzw. den Kläranlagenbetreibern und Klärschlammentsorgern als Informationsgrundlage zur zukünftigen Entsorgung der Klärschlämme und zur Durchführung der Phosphorrückgewinnung dienen.
Publikationen
Klärschlammkonzeption 2015

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Kontakt
LfULG
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Referat 41: Kreislaufwirtschaft
Antonia Bolender
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