Der Abfallvermeidung kommt eine besondere Rolle im Bereich der Lebensmittelabfälle zu, die zu den Bioabfällen im Sinne des KrWG zu rechnen sind. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist daher eine notwendige und prioritäre Aufgabe, die auch Gegenstand des sächsischen Beitrags zum nationalen Abfallvermeidungsprogramm gemäß § 33 KrWG ist.
Entlang der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln, die von der landwirtschaftlichen Produktion über die Herstellung und Verarbeitung bis zum Verbraucher reicht, werden natürliche Ressourcen beansprucht und in hohem Maße verbraucht. Daraus ergeben sich negative Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Treibhausgasemissionen, Wasser- und Flächenverbrauch, Eutrophierung, Beeinträchtigung der Biodiversität). Die Umweltauswirkungen sind für die Produktion verschiedener Lebensmittel unterschiedlich hoch. Sie fallen aber auch für Lebensmittel an, die später als Abfall entsorgt werden. Aus ökologischer und ethischer Sicht sind Lebensmittelabfälle daher so weit wie möglich zu vermeiden. Darüber hinaus entstehen auch für jeden Einzelnen unnötige Kosten.
Die EU verfolgt das Ziel, die Abfallmenge der genießbaren Lebensmittel bis 2020 zu halbieren. Angesichts der Situation der Lebensmittelverschwendung in Deutschland existiert ein hohes Potenzial durch Vermeidungsmaßnahmen das Erreichen dieses Ziels zu unterstützen. Im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes wird daher u.a. auf »Konzertierte Aktionen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen« hingewiesen.
Auch für den Freistaat Sachsen wurde für den Bereich der Lebensmittelabfälle ein erhebliches Vermeidungspotenzial identifiziert. Die vom LfULG im Jahr 2012 veröffentlichte „Potenzialstudie über Aufkommen und Behandlung biogener Abfälle im Freistaat Sachsen« (Bioabfallpotentialstudie) geht bei den privaten Haushalten von einem Küchenabfallpotenzial von ca. 65 kg pro Einwohner und Jahr aus, wobei ein hoher Anteil auf Lebensmittelabfälle entfällt.