Datenformate / Schnittstellen
Die zur Führung elektronischer Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nachweisverordnung (NachwV) die zur Nachweisführung erforderlichen
- Erklärungen,
- Vermerke zum Fristablauf,
- Bestätigungen und Entscheidungen,
- Ausfertigungen,
- Ablichtungen,
- Anträge und Freistellungen
als strukturierte Nachrichten unter Verwendung der standardisierten Schnittstelle nach den Vorgaben der Anlage 3 zur NachwV zu übermitteln.
XML-Format
In der Anlage 3 NachwV wird als universelles Austauschformat zwischen den unterschiedlichen Anwendungssystemen im eANV das XML-Format als gemeinsame Sprache verbindlich festgelegt. Daher sind die elektronischen Formulare mittels der Datenbeschreibungssprache XML (Extensible Markup Language) zu erstellen, die sich als übliches Dateiformat zum strukturierten Austausch von Daten etabliert hat.
Die genaue Beschreibung (Struktur und Inhalte) der einzelnen XML-Dateitypen (Typen für Begleitscheine, Nachweise, Register usw.) erfolgt in einer Schnittstellendefinition.
Dazu veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) folgende Dokumentationen:
- Korrektur zur Dokumentation der BMU-Datenschnittstelle (*.pdf, 75,59 KB) März 2009
- Konkretisierende Hinweise zur Definition der Schnittstelle (*.pdf, 0,50 MB) Dezember 2010
Die verschiedenen am Verfahren beteiligten Anwendungssysteme müssen also in der Lage sein, die Nachrichten entsprechend dieser definierten Schnittstelle zu empfangen, lesen, bearbeiten, signieren und versenden. Zum Lesen von Dateien im XML-Format hat die Länderarbeitsgruppe GADSYS den so genannten BMU-XML-Viewer entwickeln lassen, der allerdings nur die Anzeige, nicht jedoch das Bearbeiten der Dateien ermöglicht. Dieser kann über die Internetpräsenz der Seite www.gadsys.de herunter geladen werden.
Hinweis: Aufgrund des Verschachtelungsverbots dürfen in der freien XML-Struktur keine BMU-XML-Dokumente eingefügt werden, wie dies z.B. bei der Integration einer Annahmeerklärung unter identischer Nutzung von wie durch die BMU-Schnittstelle definierten Strukturen der Fall wäre. Dies würde zu einer Ablehnung durch ASYS führen.